Die GLG ist über die Beteiligung der Avacon AG am mehrheitlichen Anteilseigner LandE GmbH Teil der E.ON-Gruppe. E.ON hat eine Hotline sowie eine extern betriebene Website eingerichtet, um die anonyme Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße zu erleichtern.

Diese Meldekanäle stehen nicht nur den Mitarbeitenden von E.ON, sondern auch den Geschäftspartnern der GLG, unseren Mitarbeitenden und Dritten offen, die vertrauliche Informationen übermitteln möchten.

Über die Hotline oder die Website können Sie mögliche Fälle von Fehlverhalten melden, einschließlich Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Insiderregeln und Datenschutzgesetze oder sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Hinweisgeberkanäle nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Geschäft der GLG vorgesehen sind. Bitte wenden Sie sich je nach Ihrem Anliegen entweder an das jeweilige Kundenservicecenter oder kontaktieren Sie uns über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Weitere Informationen und Zugang zur Whistleblowing-Webseite der E.ON-Gruppe finden Sie über folgenden Link: Whistleblowing-Website der E.ON-Gruppe

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie bitte die E.ON-Verfahrensordnung LkSG. Dieses Dokument enthält die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Sie finden die E.ON-Verfahrensordnung hier: https://www.eon.com/de/ueber-uns/entsprechenserklaerung/hinweisgebersystem.html

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